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Trefferliste für 'zulassungs'

Dokument 81 - 90 von 713 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 71 StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 71 AUFLAGEN BEI AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen. * zum Seitenanfang ...
§ 107 LuftVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 107 KOSTEN Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen der zuständigen Stelle werden nach der Kostenordnung der Luftfahrtverwaltung erhoben. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Anlage 2 MPVerfV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGS- UND ALLGEMEINE PRÜFUNGSVERFAHREN FÜR DIE MEISTERPRÜFUNG IM HANDWERK UND IN HANDWERKSÄHNLICHEN GEWERBEN (MEISTERPRÜFUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MPVERFV) ANLAGE 2 (ZU § 22 ABSATZ 3) ZEUGNISINHALTE (Fundstelle: BGBl. I 2022, 50)Teil ...
§ 31 StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 31 VERANTWORTUNG FÜR DEN BETRIEB DER FAHRZEUGE (1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein. (2) Der Halter darf die Inbetriebnahme ...
§ 72 StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 72 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN (1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 20. Juni 2024 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind, sind ...
§ 31a StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 31A FAHRTENBUCH (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen ...
§ 73 StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 73 TECHNISCHE FESTLEGUNGEN Soweit in dieser Verordnung auf DIN- oder ISO-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth Verlag GmbH, Saatwinkler Damm 42/43, 13627 Berlin, VDE-Bestimmungen auch im VDE-Verlag ...
§ 109 LuftVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 109 INKRAFTTRETEN (1) (Inkrafttreten)(2) (Außerkrafttreten)(3) Die bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung rechtswirksamen Zulassungen, Erlaubnisse und Genehmigungen sind von den nunmehr zuständigen Luftfahrtbehörden ...
§ 1 IZÜV - Einzelnorm*
... ZUR REGELUNG DES VERFAHRENS BEI ZULASSUNG UND ÜBERWACHUNG INDUSTRIELLER ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN UND GEWÄSSERBENUTZUNGEN (INDUSTRIEKLÄRANLAGEN-ZULASSUNGS- UND ÜBERWACHUNGSVERORDNUNG - IZÜV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Diese Verordnung gilt, soweit nicht anders bestimmt, 1. für ...
§ 31b StVZO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 31B ÜBERPRÜFUNG MITZUFÜHRENDER GEGENSTÄNDE Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands ...
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