zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (39. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 4 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 102 VERTRAGSINHALT (1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken. (2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGS- UND ALLGEMEINE PRÜFUNGSVERFAHREN FÜR DIE MEISTERPRÜFUNG IM HANDWERK UND IN HANDWERKSÄHNLICHEN GEWERBEN (MEISTERPRÜFUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MPVERFV) § 7 RÜCKTRITT, NICHTTEILNAHME (1) Von jedem Teil der Meisterprüfung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 31E GERÄUSCHARME AUSLÄNDISCHE KRAFTFAHRZEUGE Ausländische Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 im Sinne der Nummer 3.2.1 der Anlage XIV gehören, gelten als geräuscharm; sie dürfen mit dem Zeichen „ ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) ANLAGE VIIIB (ANLAGE VIII NUMMER 3.1 UND 3.2) ANERKENNUNG VON ÜBERWACHUNGSORGANISATIONEN (Fundstelle: BGBl. I 2012, 748 - 751; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1 Allgemeines Die Anerkennung von Überwachungsorganisationen ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (40. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 102A ANZEIGEPFLICHT Der Versicherer und der Versicherungspflichtige haben jede Unterbrechung des Versicherungsschutzes, jede Beendigung des Versicherungsverhältnisses und jede Erschöpfung der Deckungssumme der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGS- UND ALLGEMEINE PRÜFUNGSVERFAHREN FÜR DIE MEISTERPRÜFUNG IM HANDWERK UND IN HANDWERKSÄHNLICHEN GEWERBEN (MEISTERPRÜFUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MPVERFV) § 8 TÄUSCHUNGSHANDLUNGEN, ORDNUNGSVERSTÖßE (1) Täuschungshandlungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 32 ABMESSUNGEN VON FAHRZEUGEN UND FAHRZEUGKOMBINATIONEN (1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) ANLAGE VIIIC (ANLAGE VIII NUMMER 3.1.1.1 UND 3.2) ANERKENNUNG VON KRAFTFAHRZEUGWERKSTÄTTEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON SICHERHEITSPRÜFUNGEN UND/ODER UNTERSUCHUNGEN DER ABGASE SOWIE SCHULUNG DER VERANTWORTLICHEN PERSONEN ...