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Trefferliste für 'energie'
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- § 8a WPO - Einzelnorm



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Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen. Die Leistungsnachweise sind der Prüfungsstelle vorzulegen. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Anerkennung zuständige Stelle. In der Rechtsverordnung kann es ferner 1. ...
- § 9 WPO - Einzelnorm



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Prüfung zugelassen werden, wenn sie eine Tätigkeit nach Absatz 1 von wenigstens sechs Monaten nachweisen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, einzelne Prüfungsgebiete von der Regelung des Satzes 1 auszunehmen ...
- § 31 AWG - Einzelnorm



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(AWG) § 31 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN § 14a ist erstmals auf Unternehmenserwerbe anzuwenden, von denen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach dem 17. Juli 2020 Kenntnis erlangt. Für vor dem in Satz 1 genannten Tag bekannt gewordene Unternehmenserwerbe sind die §§ 55, 57, 58, 59, 61 und 62 ...
- § 32 AWG - Einzelnorm



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DER ÄNDERUNGEN DURCH DAS ERSTE GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES AUßENWIRTSCHAFTSGESETZES UND ANDERER GESETZE Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bewertet unter Beteiligung des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des ...
- § 13b WPO - Einzelnorm



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in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung in dem entsprechenden Prüfungsgebiet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit ...
- § 14 WPO - Einzelnorm



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(WIRTSCHAFTSPRÜFERORDNUNG - WPO) § 14 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZU EINZELHEITEN DES PRÜFUNGSVERFAHRENS Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelt durch Rechtsverordnung 1. die Einrichtung der Prüfungskommission, der Aufgabenkommission und der Widerspruchskommission, in denen jeweils eine ...
- § 73 GWB - Einzelnorm



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zuständige Oberlandesgericht, und zwar auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen eine Verfügung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie richtet. § 36 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Für Streitigkeiten über Entscheidungen des Bundeskartellamts, die die freiwillige Vereinigung von ...
- § 16 WoFG - Einzelnorm



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des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen, 2. die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder 3. nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht werden, fallen unter die Modernisierung. * zum Seitenanfang ...
- § 4 KSpG - Einzelnorm



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zuständige Behörde im Planfeststellungsbeschluss. § 15 Absatz 2 und 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (6) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung ...
- § 6 KSpG - Einzelnorm



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Zugänglichkeit des Registers gelten die §§ 7 bis 9 des Umweltinformationsgesetzes entsprechend. (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates ...
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