, umso höher die Genauigkeit.



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... FESTSTELLUNG DER VORSCHLAGSBERECHTIGUNG (1) In dem Antrag auf Feststellung der Vorschlagsberechtigung nach § 48b Abs. 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind dem Wahlausschuß die Tatsachen anzugeben, aus denen sich die Vorschlagsberechtigung der Vereinigung ergibt. Der Antragsteller hat insbesondere ...



... SOZIALVERSICHERUNG FÜR 1994 (BEITRAGSSATZVERORDNUNG 1994 - BSV 1994) EINGANGSFORMEL Auf Grund - des § 69 Abs. 2 und des § 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261), - der §§ 255b und 275b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, die durch ...



... der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse werden bestandsbezogen dem jeweiligen Teilhaushalt (§ 71f Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) der Unfallversicherung Bund und Bahn zugeordnet. (2) Abweichend von § 70 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wird der Haushaltsplan ...



... BUND UND BAHN FÜR DIE WAHRNEHMUNG DER AUFGABEN DER PRÄVENTION FÜR DIE BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER IN § 125 ABSATZ 2 DES SIEBTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH GENANNTEN UNTERNEHMEN (UNFALLVERSICHERUNG-BUND-UND-BAHN-KOSTENERSTATTUNGSVERORDNUNG - UVBKOSTERSTV) § 1 GELTUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt für folgende ...



... BUND UND BAHN FÜR DIE WAHRNEHMUNG DER AUFGABEN DER PRÄVENTION FÜR DIE BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER IN § 125 ABSATZ 2 DES SIEBTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH GENANNTEN UNTERNEHMEN (UNFALLVERSICHERUNG-BUND-UND-BAHN-KOSTENERSTATTUNGSVERORDNUNG - UVBKOSTERSTV) § 5 SÄUMNISZUSCHLAG Für Kostenforderungen der Unfallversicherung ...



... UND DAS VERFAHREN ZUR AKKREDITIERUNG VON FACHKUNDIGEN STELLEN UND ZUR ZULASSUNG VON TRÄGERN UND MAßNAHMEN DER ARBEITSFÖRDERUNG NACH DEM DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (AKKREDITIERUNGS- UND ZULASSUNGSVERORDNUNG ARBEITSFÖRDERUNG - AZAV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 184 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ...



... UND DAS VERFAHREN ZUR AKKREDITIERUNG VON FACHKUNDIGEN STELLEN UND ZUR ZULASSUNG VON TRÄGERN UND MAßNAHMEN DER ARBEITSFÖRDERUNG NACH DEM DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (AKKREDITIERUNGS- UND ZULASSUNGSVERORDNUNG ARBEITSFÖRDERUNG - AZAV) § 4 ERGÄNZENDE ANFORDERUNGEN AN MAßNAHMEN DER BERUFLICHEN WEITERBILDUNG ...



... UND DAS VERFAHREN ZUR AKKREDITIERUNG VON FACHKUNDIGEN STELLEN UND ZUR ZULASSUNG VON TRÄGERN UND MAßNAHMEN DER ARBEITSFÖRDERUNG NACH DEM DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (AKKREDITIERUNGS- UND ZULASSUNGSVERORDNUNG ARBEITSFÖRDERUNG - AZAV) § 6 ZUSAMMENARBEIT (1) Die Akkreditierungsstelle, die fachkundigen ...



... UND DAS VERFAHREN ZUR AKKREDITIERUNG VON FACHKUNDIGEN STELLEN UND ZUR ZULASSUNG VON TRÄGERN UND MAßNAHMEN DER ARBEITSFÖRDERUNG NACH DEM DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (AKKREDITIERUNGS- UND ZULASSUNGSVERORDNUNG ARBEITSFÖRDERUNG - AZAV) § 7 SONDERREGELUNG Für das Jahr 2020 werden die durchschnittlichen ...