zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 79 REDUZIERUNG DER KOSTEN FÜR VERWALTUNG UND VERFAHREN (1) Die landwirtschaftliche Alterskasse ergreift Maßnahmen, damit die jährlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten für die Alterssicherung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 5 NICHT AUSGESTELLTE PRODUKTE (1) Werden Produkte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 80 AUSGABEN FÜR TEILHABE SOWIE FÜR BETRIEBS- UND HAUSHALTSHILFE (1) Die jährlichen Ausgaben der landwirtschaftlichen Alterskasse für Leistungen zur Teilhabe sowie für Betriebs- und Haushaltshilfe werden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 6 TECHNISCHE DOKUMENTATION (1) Soweit eine Kennzeichnungspflicht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 81 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 6A ANFORDERUNGEN AN DIE WERBUNG Sofern in der Werbung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 82 GRUNDSATZ Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen die Vorschriften der vorangegangenen Kapitel für Sachverhalte, die von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften der vorangegangenen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 6B ANFORDERUNGEN AN TECHNISCHE WERBESCHRIFTEN Sofern ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 83 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 7 MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON BEZEICHNUNGEN Es ...