Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 911 - 920 von 107321 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
---- ALBeitrBek 2025 - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DES BEITRAGS IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2025 ---- Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, der zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 20. April 2007 ...
§ 32 MgVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 32 SCHUTZ DER ARBEITNEHMERVERTRETER Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben genießen 1. die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums und 2. die Arbeitnehmervertreter ...
Schlussformel ALBeitrBek 2025 - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DES BEITRAGS IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2025 SCHLUSSFORMEL  Bundesministerium für Arbeit und Soziales * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 33 MgVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 33 ERRICHTUNGS- UND TÄTIGKEITSSCHUTZ Niemand darf 1. die Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums oder die Wahl, Bestellung, Empfehlung oder Ablehnung ...
Eingangsformel DBAbkG ISR 2015 - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 21. AUGUST 2014 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM STAAT ISRAEL ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER STEUERVERKÜRZUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN EINGANGSFORMEL  Der Bundestag hat ...
§ 34 MgVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 34 STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 31 Abs. 2, auch in Verbindung mit Abs ...
Art 1 DBAbkG ISR 2015 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 21. AUGUST 2014 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM STAAT ISRAEL ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER STEUERVERKÜRZUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN ART 1  Dem in Berlin am 21 ...
§ 35 MgVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 35 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 6 Abs. 2 oder § 7 Abs. 4 Satz 2 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig ...
Art 2 DBAbkG ISR 2015 - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 21. AUGUST 2014 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM STAAT ISRAEL ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND DER STEUERVERKÜRZUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN ART 2  Sofern nach Artikel ...
§ 36 MgVG - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 36 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Auf grenzüberschreitende Verschmelzungen, für die ein Verschmelzungsvertrag vor dem 31. Januar 2023 geschlossen wurde, ist dieses Gesetz ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche