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. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 - Bundesgesetzbl. I S. 191 -) sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Als ...
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Oktober 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 1776), zuletzt geändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 339), übertrage ich die Befugnis, 1. die Versorgung der Beamten meines Geschäftsbereiches und ihrer Hinterbliebenen festzusetzen und ...
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hat, soweit ihnen für diese Beamten nach der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Bundeswehrverwaltung vom 2. Februar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 122) das Ernennungsrecht zusteht. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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die Stiftung übergegangenen Vermögenswerte beschäftigt waren; die Vorschriften der §§ 129 und 130 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 667) sind anzuwenden. Die nach Errichtung der Stiftung von den Treuhänder-Dienstherren für Zwecke der Stiftung in das Beamtenverhältnis ...
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BEKANNTMACHUNG ZU § 35 DES WARENZEICHENGESETZES ---- Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 18. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 643) wird gemäß einer Mitteilung der Pakistanischen Botschaft in Deutschland bekanntgemacht:Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen ...
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zur zuständigen Behörde bestimmt, die nach § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Satz 4 des Bundespolizeibeamtengesetzes in der Fassung vom 10. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 701) über Anträge zur Verlängerung der Dauer der Teilnahme an der allgemeinberuflichen Ausbildung oder der Fachausbildung von Polizeivollzugsbeamten ...
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des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 13. Juli 1948 (WiGBl. S. 73) und der Verordnung über die Bundesschuldenverwaltung vom 13. Dezember 1949 (Bundesgesetzbl. 1950 S. 1) in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung in der Fassung der Verordnung zur Ergänzung der Reichsschuldenordnung vom ...
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und Auslagen) nach § 80 des Gesetzes und nach dieser Verordnung. Ergänzend gelten die Vorschriften des 3. Abschnittes des Verwaltungskostengesetzes (Bundesgesetzbl. I S. 821) in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung vom 23. Juni 1970. (2) Die Erstattung der Auslagen nach § 80 Abs. 2 Satz 3 des ...
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MARK (3. MOTIV DER OLYMPIA-MÜNZE - AUSGABE 1971) ---- (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympia-Münze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympia-Münze) geprägt ...
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VON 10 DEUTSCHEN MARK (4. MOTIV DER OLYMPIAMÜNZE) ---- (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze vom 18. April 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 305) wird aus Anlaß der Spiele der XX. Olympiade 1972 in München eine Bundesmünze im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Olympiamünze) geprägt ...