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Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 921 - 930 von 4759 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 16 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 16 WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach Maßgabe der ...
§ 17 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 17 PRÜFAUFZEICHNUNGEN UND -BESCHEINIGUNGEN (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach ...
§ 19 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 19 MITTEILUNGSPFLICHTEN, BEHÖRDLICHE AUSNAHMEN (1) Der Arbeitgeber hat bei Arbeitsmitteln nach den Anhängen 2 und 3 der ...
§ 20 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 20 SONDERBESTIMMUNGEN FÜR ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN DES BUNDES (1) Aufsichtsbehörde für die in Anhang 2 Abschnitt ...
§ 22 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 22 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer ...
§ 23 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 23 STRAFTATEN (1) Wer durch eine in § 22 Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten ...
§ 24 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) § 24 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage, die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet ...
Anhang 3 BetrSichV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER VERWENDUNG VON ARBEITSMITTELN (BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG - BETRSICHV) ANHANG 3 (ZU § 14 ABSATZ 4) PRÜFVORSCHRIFTEN FÜR BESTIMMTE ARBEITSMITTEL (Fundstelle: BGBl. I 2015, 87 - 90; bzgl. der einzelnen ...
§ 23a SchaumwZwStG - Einzelnorm*
... vor. Kann der Verbleib des Schaumweins nicht festgestellt werden, so gilt er als nicht der vorgesehenen Zweckbestimmung zugeführt. Der zweckwidrigen Verwendung nach Satz 1 steht die Verwendung ohne die vorgeschriebene Vergällung gleich. Steuerschuldner ist der Verwender. Er hat unverzüglich eine Steueranmeldung ...
Eingangsformel DIndBVermVerwG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERWENDUNG DES VERMÖGENS DER DEUTSCHEN INDUSTRIEBANK EINGANGSFORMEL  Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
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