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Trefferliste für 'muster'
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, umso höher die Genauigkeit.
- Art 247 § 1 EGBGB - Einzelnorm



... Vertragserklärung des Darlehensnehmers. Dafür muss der Darlehensgeber das entsprechend ausgefüllte Europäische Standardisierte Merkblatt gemäß dem Muster in Anlage 6 (ESIS-Merkblatt) verwenden. Der Darlehensgeber hat das ESIS-Merkblatt auch jedem Vertragsangebot und jedem Vertragsvorschlag, an dessen ...
- § 15.06 RheinSchPersV - Einzelnorm



... 1. Das Befähigungszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. 2. Auf Antrag des Inhabers wird das gültige Befähigungszeugnis nach dem Muster des ES-QIN (Teil V, Kapitel 1) von der zuständigen Behörde um fünf Jahre ab Antragstellung verlängert, wenn der Inhaber a) folgende Fahrzeit auf einem Fahrzeug ...
- Anlage 3 ERegG - Einzelnorm



... der Güterverkehrsdienste, der grenzüberschreitenden Verkehrsdienste und der Anträge außerhalb des Netzfahrplans sicherzustellen. Er enthält ein Muster für die Beantragung von Schienenwegkapazität. Der Betreiber der Schienenwege veröffentlicht zudem genaue Angaben zu den Verfahren für die Zuweisung grenzüberschreitender ...
- Art 247 § 5 EGBGB - Einzelnorm



... der wesentlichen Merkmale nach Artikel 246b § 1 Absatz 1 Nummer 5 zumindest die Angaben nach Teil A Abschnitt 3 bis 6 des ESIS-Merkblatts gemäß dem Muster in Anlage 6 enthalten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 514 BGB - Einzelnorm



... kann diese Pflicht dadurch erfüllen, dass er dem Verbraucher das in der Anlage 9 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ausgefüllt in Textform übermittelt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 18.04 RheinSchPersV - Einzelnorm



... (RHEINSCHPERSV) § 18.04 BORDBUCH – FAHRTENSCHREIBER 1. Auf jedem Fahrzeug ist im Steuerhaus ein aktives Bordbuch nach dem im ES-QIN enthaltenen Muster (Teil V, Kapitel 5) mitzuführen, ausgenommen auf Schlepp- und Schubbooten, die nur in Häfen verkehren, auf unbemannten Schubleichtern, Behördenfahrzeugen ...
- Art 1 WOGeistEigÜbkuaG - Einzelnorm



... S. 273, 293), 7. der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zum Haager Abkommen vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (Reichsgesetzbl. 1937 II S. 583, 617).Die Übereinkünfte werden nachstehend veröffentlicht. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- Art 3 WOGeistEigÜbkuaG - Einzelnorm



... Artikel 5, 7. die Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zum Haager Abkommen vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle nach ihrem Artikel 9für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 76 AMG - Einzelnorm



... und dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. (2) Soweit der Pharmaberater vom pharmazeutischen Unternehmer beauftragt wird, Muster von Fertigarzneimitteln an die nach § 47 Abs. 3 berechtigten Personen abzugeben, hat er über die Empfänger von Mustern sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt ...
- § 47 KMAG - Einzelnorm



... . entgegen Artikel 31 Absatz 1 oder Absatz 3 bis zum öffentlichen Angebot eines vermögenswertreferenzierten Tokens ein dort genanntes Verfahren oder Muster nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise einführt, nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise festlegt, oder nicht oder nicht in der vorgeschriebenen ...
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