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Trefferliste für 'bundesministerium'
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- Eingangsformel SVZustAnO - Einzelnorm



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4 des Soldatenversorgungsgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 22 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist, ordnet das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen an: ...
- § 9 MOG - Einzelnorm



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ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATIONEN UND DER DIREKTZAHLUNGEN (MARKTORGANISATIONSGESETZ - MOG) § 9 OBLIGATORISCHE MAßNAHMEN (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung ...
- § 3 TBelV - Einzelnorm



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ÜBERTRAGUNG DER FÜHRUNG DES TRANSPARENZREGISTERS (TRANSPARENZREGISTERBELEIHUNGSVERORDNUNG - TBELV) § 3 VORZEITIGE BEENDIGUNG DER BELEIHUNG (1) Das Bundesministerium der Finanzen kann die Beleihung vorzeitig beendigen, wenn 1. die Voraussetzungen nach § 25 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes nicht vorgelegen ...
- § 4 TBelV - Einzelnorm



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- TBELV) § 4 ABWICKLUNG BEI BEENDIGUNG DER BELEIHUNG (1) An dem Tag, an dem die Beleihung endet, hat der Beliehene dem Bundesministerium der Finanzen oder einer von diesem bestimmten Stelle 1. alle für den ordnungsgemäßen Weiterbetrieb des Transparenzregisters erforderlichen Softwareprogramme und Daten ...
- § 9c MOG - Einzelnorm



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DIREKTZAHLUNGEN (MARKTORGANISATIONSGESETZ - MOG) § 9C AUßERGEWÖHNLICHE MAßNAHMEN ZUR MARKTSTÜTZUNG AUF ANTRAG MIT FINANZIELLER BETEILIGUNG (1) Das Bundesministerium kann bei den zuständigen Stellen der Europäischen Union außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung mit finanzieller Beteiligung des Bundes ...
- § 13 MOG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATIONEN UND DER DIREKTZAHLUNGEN (MARKTORGANISATIONSGESETZ - MOG) § 13 SICHERHEITEN (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung ...
- § 191 StrlSchG - Einzelnorm



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von § 189 sind bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung betrieben werden, dieses Bundesministerium oder die von ihm bezeichneten Dienststellen für die Aufgaben nach § 189 Nummer 1 und 3 zuständig. (2) Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums ...
- § 15 MOG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATIONEN UND DER DIREKTZAHLUNGEN (MARKTORGANISATIONSGESETZ - MOG) § 15 ÜBERWACHUNG Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung ...
- § 21 MOG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATIONEN UND DER DIREKTZAHLUNGEN (MARKTORGANISATIONSGESETZ - MOG) § 21 ERMÄCHTIGUNGEN Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung ...
- § 26 SGB IX - Einzelnorm



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Rehabilitationsträger vereinbaren die gemeinsamen Empfehlungen im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Ländern auf der Grundlage eines von ihnen innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft vorbereiteten Vorschlags. ...
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