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Trefferliste für 'justiz'
Dokument 951 - 960 von 1325 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 170 BRAO - Einzelnorm



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ÜBER DEN ANTRAG AUF ZULASSUNG (1) Über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof entscheidet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Zulassung kann aufschiebend befristet werden. Die Frist soll drei Monate nicht überschreiten. (2) Die Entscheidung über ...
- § 173 BRAO - Einzelnorm



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BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 173 BESTELLUNG EINER VERTRETUNG UND EINES ABWICKLERS DER KANZLEI (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll als Vertretung einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt bestellen. Es kann auch einen Rechtsanwalt bestellen, der ...
- § 850c ZPO - Einzelnorm



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oder 3. 166,30 Euro täglichübersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages unberücksichtigt. (4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz macht im Bundesgesetzblatt Folgendes bekannt (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung): 1. die Höhe des unpfändbaren Arbeitseinkommens ...
- ---- PfändfreiGrBek 2003 - Einzelnorm



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Abs. 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung bleiben für den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2005 unverändert. Die Bundesministerin der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 176 BRAO - Einzelnorm



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DER BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Staatsaufsicht über die Bundesrechtsanwaltskammer. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, daß Gesetz und Satzung beachtet ...
- Schlußformel WZG§4SBek - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ZU § 4 DES WARENZEICHENGESETZES SCHLUßFORMEL Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 51 MarkenV - Einzelnorm



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) § 51 EINSPRUCHSVERFAHREN Das Deutsche Patent- und Markenamt unterrichtet unverzüglich nach Ablauf der Einspruchsfrist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz über die eingegangenen Einsprüche durch Übersendung der Einsprüche mit den erforderlichen Unterlagen. Nachgereichte Einspruchsbegründungen ...
- Act Establishing a National Regulatory Control Council (Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates – NKRG)



- Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Justice Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 920) Version information
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- § 26a WEG - Einzelnorm



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über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter zu erlassen. In der Rechtsverordnung nach ...
- § 152a ZVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG UND DIE ZWANGSVERWALTUNG § 152A Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Stellung, Aufgaben und Geschäftsführung des Zwangsverwalters sowie seine Vergütung (Gebühren und Auslagen
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