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auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze angepasst und die angepassten Beträge vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Sinne des § 850c Absatz 4 Satz 1 bekannt gemacht. Übersteigt der Rückkaufwert ...
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) Der Präsident führt in den Sitzungen des Präsidiums und in der Hauptversammlung den Vorsitz. (4) Der Präsident erstattet dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jährlich Bericht über die Tätigkeit der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums. Er zeigt ihm ferner das Ergebnis ...
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vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), verordnet das Bundesministerium der Justiz: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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aufzurunden. Die Anpassung der Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer erfolgt durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz ohne Zustimmung des Bundesrates jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. (2) Die besondere ...
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Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe Unterstützungsleistungen gewährt werden. Die Richtlinien bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. (3) Nach dem Tod des Berechtigten gilt für seine nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder ...
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gesundheitlicher Schädigungen des Antragstellers wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermutet. Das Bundesministerium der Justiz bestimmt durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Benehmen ...
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BEKANNTMACHUNG ZU § 850C DER ZIVILPROZESSORDNUNG (PFÄNDUNGSFREIGRENZENBEKANNTMACHUNG 2007) SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ZU § 850C DER ZIVILPROZESSORDUNG (PFÄNDUNGSFREIGRENZENBEKANNTMACHUNG 2009) SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *