zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 11 GESTALTUNG DER FRAGEBÖGEN (1) Jeder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 12 AMTSAUSSTATTUNG (1) Ein Mitglied des Bundestages erhält zur Abgeltung seiner durch das Mandat veranlaßten Aufwendungen eine Amtsausstattung als ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 12 PRÜFUNGSKOMMISSION Der praktische ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 13 WEGFALL DES ANSPRUCHS AUF AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wahlperiode in den Bundestag eintritt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 13 QUALIFIKATIONEN DER PRÜFENDEN (1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 14 KÜRZUNG DER KOSTENPAUSCHALE (1) An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. Der Präsident bestimmt im Benehmen mit dem Ältestenrat ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 14 INHALTE UND BEWERTUNG Die Inhalte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 15 BEZUG ANDERER TAGE- ODER SITZUNGSGELDER Bezieht ein Mitglied des Bundestages an einem Tag, an dem es sich in die Anwesenheitsliste des Bundestages ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 15 PRÜFUNGSPROTOKOLL (1) Über die wesentlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 16 FREIFAHRTBERECHTIGUNG UND ERSTATTUNG VON FAHRKOSTEN (1) Ein Mitglied des Bundestages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der ...