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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 971 - 980 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 341 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 341 FORM UND FRIST (1) Die Revision muß bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt werden. (2) Hat die Verkündung ...
§ 7 ZerlG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZERLEGUNGSGESETZ (ZERLG) § 7 ZERLEGUNG DER LOHNSTEUER (1) Die von einem Land vereinnahmte Lohnsteuer wird insoweit zerlegt, als sie von den Bezügen der in den anderen Ländern ansässigen unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer insgesamt einbehalten ...
§ 342 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 342 REVISION UND WIEDEREINSETZUNGSANTRAG (1) Der Beginn der Frist zur Einlegung der Revision wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß gegen ein auf Ausbleiben des Angeklagten ergangenes Urteil eine Wiedereinsetzung in den vorigen ...
§ 8 ZerlG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZERLEGUNGSGESETZ (ZERLG) § 8 ZERLEGUNG DER KAPITALERTRAGSTEUER (1) Der Länder- und Gemeindeanteil am Aufkommen der Kapitalertragsteuer nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes werden kalendervierteljährlich ...
§ 343 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 343 HEMMUNG DER RECHTSKRAFT (1) Durch rechtzeitige Einlegung der Revision wird die Rechtskraft des Urteils, soweit es angefochten ist, gehemmt. (2) Dem Beschwerdeführer, dem das Urteil mit den Gründen noch nicht zugestellt ...
§ 8a ZerlG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZERLEGUNGSGESETZ (ZERLG) § 8A ZERLEGUNG DER EINKOMMENSTEUER AUF EINKÜNFTE IM SINNE DES § 49 ABS. 1 NR. 7 UND 10 DES EINKOMMENSTEUERGESETZES NACH MAßGABE DER ZU § 19 ABS. 6 DER ABGABENORDNUNG ERLASSENEN RECHTSVERORDNUNG (1) Der Länder- und Gemeindeanteil ...
§ 344 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 344 REVISIONSBEGRÜNDUNG (1) Der Beschwerdeführer hat die Erklärung abzugeben, inwieweit er das Urteil anfechte und dessen Aufhebung beantrage (Revisionsanträge), und die Anträge zu begründen. (2) Aus der Begründung muß hervorgehen ...
§ 9 ZerlG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZERLEGUNGSGESETZ (ZERLG) § 9 ZAHLUNGEN IM CLEARINGVERFAHREN Die sich im Rahmen der Clearingverfahren ergebenden Zahlungen sind von den zahlungspflichtigen Ländern bis zum Ende des auf das jeweilige Kalendervierteljahr folgenden Monats an die obersten ...
§ 345 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 345 REVISIONSBEGRÜNDUNGSFRIST (1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen ...
§ 10 ZerlG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZERLEGUNGSGESETZ (ZERLG) § 10 ERLÖSCHEN DER ANSPRÜCHE (1) Die Ansprüche nach den §§ 1 und 8 erlöschen, wenn sie nicht bis zum Ablauf des dritten auf die Vereinnahmung der Steuer folgenden Kalenderjahres geltend gemacht werden. (2) Die Ansprüche nach § ...
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