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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'
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- § 1 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm



... . (3) In reisekosten-, umzugskosten- und trennungsgeldrechtlichen Angelegenheiten wird die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen hat. (4) In beihilferechtlichen ...
- § 49 BioSt-NachV - Einzelnorm



... Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder e) die nachgeordneten Behörden dieser Bundesministerien, insbesondere an die Bundesnetzagentur, das Umweltbundesamt und die für Biokraftstoffe zuständige Stelle nach § 37d Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, 2. Behörden ...
- § 42a GasNZV - Einzelnorm



... Marktgebietsverantwortlichen, Messstellenbetreibern, Messdienstleistern und Netznutzern erfolgt elektronisch. Für den Datenaustausch ist das von der Bundesnetzagentur vorgegebene, bundesweit einheitliche Format zu verwenden. Die Marktbeteiligten stellen sicher, dass für den Datenaustausch einheitliche ...
- § 1 TKEMVFuAÜbertrV - Einzelnorm



... (TKG-EMVG-FUAG-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - TKEMVFUAÜBERTRV) § 1 ÜBERTRAGUNG VON VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN NACH DEM TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 52 Absatz 4, des § 223 ...
- § 2 TKEMVFuAÜbertrV - Einzelnorm



... -FUAG-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - TKEMVFUAÜBERTRV) § 2 ÜBERTRAGUNG VON VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN NACH DEM ELEKTROMAGNETISCHE-VERTRÄGLICHKEIT-GESETZ Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 31 Absatz 4 Satz ...
- § 3 TKEMVFuAÜbertrV - Einzelnorm



... (TKG-EMVG-FUAG-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - TKEMVFUAÜBERTRV) § 3 ÜBERTRAGUNG VON VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN NACH DEM FUNKANLAGENGESETZ Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 35 Absatz 4 Satz 1 des Funkanlagengesetzes ...
- § 2 FSBeitrV - Einzelnorm



... nach den Bedingungen der Allgemeinzuteilung einer vorherigen Zuteilung von Nummern bedarf. (6) Der Wegfall beitragsbefreiender Umstände ist der Bundesnetzagentur umgehend mitzuteilen. (7) Soweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ...
- § 6 FSBeitrV - Einzelnorm



... ). Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar des dem Beitragsjahr folgenden Jahres, frühestens jedoch mit Kenntnis der Bundesnetzagentur von beitragsrelevanten Sachverhalten oder einer Mitteilung nach § 2 Abs. 6. Wird vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Aufhebung oder Änderung ...
- § 2 NABEG - Einzelnorm



... mit Zustimmung des Bundesrates für Leitungen nach Absatz 1 festzulegen, dass die Planfeststellungsverfahren nach Abschnitt 3 von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. (3) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten außerdem für den Neubau von Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mindestens ...
- § 3 NABEG - Einzelnorm



... Absatz 8 des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmte verantwortliche Betreiber von Übertragungsnetzen, 10. „Präferenzraum“ ein durch die Bundesnetzagentur ermittelter und dem Umweltbericht nach § 12c Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes zugrunde gelegter Gebietsstreifen, der für die Herleitung ...
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