zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 24 ZUSCHLÄGE ODER ABSCHLÄGE AUFGRUND EINES VERSORGUNGSAUSGLEICHS (1) Die Übertragung von Anrechten auf Grund einer internen Teilung führt zu einem Zuschlag zur Steigerungszahl. Der Übertragung von ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) § 10 ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT Diese Verordnung ist auch auf Verfahren anzuwenden, die vor ihrem Inkrafttreten begonnen haben, aber ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 25 ANPASSUNG Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepaßt, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) § 11 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN (1) Diese Verordnung tritt am 4. Juli 1994 in Kraft. (2)(3) * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 26 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den vom 1. Juli eines jeden Jahres an maßgebenden allgemeinen Rentenwert zu bestimmen. * zum ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) SCHLUßFORMEL Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 27 ZUSAMMENTREFFEN VON RENTEN (1) Bestehen für denselben Zeitraum Ansprüche auf Altersrente und Rente wegen Erwerbsminderung oder mehrere Ansprüche auf Witwenrente, Witwerrente oder Waisenrente, wird ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINSTUFUNG DER GEMEINDEN IN EINE MIETNIVEAUSTUFE IM SINNE DES § 254 DES BEWERTUNGSGESETZES (MIETNIVEAU-EINSTUFUNGSVERORDNUNG - MIETNEINV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 263 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 27A RENTE WEGEN ERWERBSMINDERUNG UND HINZUVERDIENST (1) Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in Abhängigkeit vom monatlich erzielten Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINSTUFUNG DER GEMEINDEN IN EINE MIETNIVEAUSTUFE IM SINNE DES § 254 DES BEWERTUNGSGESETZES (MIETNIVEAU-EINSTUFUNGSVERORDNUNG - MIETNEINV) § 1 GEMEINDEBEZOGENE EINORDNUNG Die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur ...