(2) Die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
- 3.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 3.2
Anlagensicherheit,
- 3.3
Umweltschutz,
- 3.4
Einsetzen von Energieträgern,
- 3.5
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung,
- 3.6
Qualitätsmanagement, Kundenorientierung,
- 3.7
Kostenorientiertes Handeln;
- 4.
Arbeitsorganisation und Kommunikation:
- 4.1
Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufen,
- 4.2
Arbeiten im Team,
- 4.3
Informationsbeschaffung, Dokumentation,
- 4.4
Kommunikations- und Informationssysteme;
- 5.
Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten,
- 6.
Verfahrenstechnische Grundoperationen,
- 7.
Installationstechnische Arbeiten,
- 8.
Instandhaltung von Fördermitteln,
- 9.
Messtechnik,
- 10.
Betreiben von Produktionsanlagen,
- 11.
Thermische und mechanische Verfahrenstechnik,
- 12.
Instandhaltung von Produktionseinrichtungen,
- 13.
Steuer- und Regelungstechnik,
- 14.
Optimieren von Produktionsabläufen;