Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf weitere Schutzimpfungen (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV) § 2Folge- und Auffrischimpfungen
Der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 1 Absatz 2 sowie der Anspruch auf Versorgung mit Schutzimpfungen nach § 1a umfassen Folge- und Auffrischimpfungen.