Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG) § 6Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
Wird die Eintragung abgelehnt, so kann auch der Masseverwalter das in dem Verfahren gegebene Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren über das Rechtsmittel ist kostenfrei.