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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Düngegesetz *)
§ 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am …
*)
in Kraft.
*)
Hinweis der Schriftleitung: Das Gesetz tritt gemäß Artikel 82 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
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