(1) Bei der amtlichen Untersuchung von Ammoniumnitrat - Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt zur Prüfung der Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung sind die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. EU Nr. L 304 S. 1) beschriebenen Methoden anzuwenden.
(2) Bei der amtlichen Untersuchung von Stoffen, die nicht unter Absatz 1 fallen, sind für das Untersuchungsziel geeignete Methoden nach dem Handbuch des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten,
- 1.
für die Untersuchung von Düngemitteln Methodenbuch Band II. 1 mit 1. Ergänzungslieferung 1999 und 2. Ergänzungslieferung 2004 und
- 2.
für die Untersuchung von Sekundärrohstoffdüngern, Kultursubstraten und Bodenhilfsstoffen Methodenbuch Band II. 2, 1. Auflage 2000,
jeweils VDLUFA Verlag Darmstadt, anzuwenden. Soweit dort keine geeigneten Methoden vorliegen, sind
- 1.
solche nach dem Methodenbuch zur Analyse von Kompost der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V., 4. Auflage, Juli 1998, Verlag Abfall Now e. V., Stuttgart, ISBN 3-928179-32-2,
- 2.
solche des Deutschen Instituts für Normung, soweit sie in der Anlage aufgeführt sind, oder anderenfalls
- 3.
andere wissenschaftlich anerkannte Methoden
anzuwenden.
(3) Die jeweils angewendete Prüfmethode ist im Prüfbericht anzugeben.