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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen 2 (Düngeverordnung - DüV)
Inhaltsübersicht 

§  1Geltungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
§  4Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat
§  5Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
§  6Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln
§  7Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote
§  8Nährstoffvergleich (aufgehoben)
§  9Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)
§ 10Aufzeichnungen
§ 11Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen
§ 12Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
§ 13Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
§ 13aBesondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
§ 14Ordnungswidrigkeiten
§ 15Übergangsvorschrift
Anlage 1Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je Tier
Anlage 2Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger
Anlage 3Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen
Anlage 4Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs
Anlage 5Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz
Anlage 6(aufgehoben)
Anlage 7Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse
Anlage 8Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
Anlage 9Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)