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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin* (Dachdeckerausbildungsverordnung - DachAusbV)
§ 15
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik,
2.
Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen,
3.
Abdichtungen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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