(2) Im Damen- und Herrenschneider-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse als ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:
- 1.
Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen,
- 2.
Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmanagements, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 3.
Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren, durchführen und überwachen,
- 4.
Aufträge durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Gestaltungs-, Konstruktions-, Herstellungs- und Änderungstechniken, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften, technischen Normen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material und Geräten sowie Einsatzmöglichkeiten von Auszubildenden,
- 5.
Arbeitsablaufpläne unter Berücksichtigung von Kundenanprobe- und Lieferterminen erstellen,
- 6.
Proportionen und figürliche Besonderheiten von Kunden, insbesondere durch Maßnehmen, erkennen und umsetzen,
- 7.
Modelle nach Kundenanforderungen entwerfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Farb- und Formenlehre, Proportionen, Typ, Stil, Funktionen, Modetendenzen sowie Materialien und deren Verarbeitungsmöglichkeiten; Modellvorschläge skizzieren und dem Kunden präsentieren,
- 8.
Obermaterialien und Zutaten auswählen, dabei Herstellungs- und Gestaltungstechniken berücksichtigen,
- 9.
maß- und figurbezogene Grundschnitte von Klein- und Großstücken konstruieren, Modellschnitte, insbesondere unter modischen, funktionalen, kulturellen, historischen und technischen Gesichtspunkten entwickeln sowie Schnittlegepläne erstellen; Oberstoffe, Futterstoffe und Einlagen zuschneiden,
- 10.
Klein- und Großstücke zur Anprobe richten, Anprobe am Kunden durchführen, Oberstoffe an der Schneiderbüste sowie am Kunden modellieren,
- 11.
Kleidungsstücke mit unterschiedlichen Herstellungstechniken, insbesondere Mieder- und Korsagentechniken, modell- und maßgerecht anfertigen,
- 12.
Schmucktechniken anwenden,
- 13.
Veränderungsmöglichkeiten an Kleidungstücken beurteilen, Vorschläge entwickeln und umsetzen; Pflegekonzepte bestimmen und anwenden,
- 14.
Qualität und Passgenauigkeit der maßgefertigten Kleidungsstücke kontrollieren und bewerten, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bestimmen und durchführen,
- 15.
Fertigproben durchführen; Kleidungsstücke dem Kunden übergeben,
- 16.
Leistungen abnehmen und dokumentieren sowie Nachkalkulation durchführen.