Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung (Datentransparenz-Gebührenverordnung - DaTraGebV) § 5Höhe der Grundgebühr
Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro.