Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern Art 3
Wird ein Antrag im Sinne des Artikels 12 Abs. 3 des Abkommens gestellt, so entsteht die Steuer im Zeitpunkt der Vermögensübertragung.