Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung über die Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-singapurischen Doppelbesteuerungsabkommen (Notifizierungsverordnung DBA Singapur) § 4Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.