Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen (Notifizierungsverordnung DBA Türkei) § 3Anwendung
Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden.