Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juli 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz - DBeglG) § 8Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.