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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juli 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Dienstrechtliches Begleitgesetz - DBeglG)
§ 8 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.