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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"
§ 1
Errichtung und Rechtsform
Der Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten.
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