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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes (Designverordnung - DesignV)
§ 13 Weiterbehandlung der Anmeldung

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.