Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
- 2.
den Namen des Anmelders und
- 3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.