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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Satzung DG BANK AG
§ 28 

1.
Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluß ergebenden Bilanzgewinns.
2.
Junge Aktien aus Kapitalerhöhungen können mit Vorzügen bei der Gewinnverwendung versehen werden.