Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist
- 1.
die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- 2.
der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluß erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluß oder einem gleichwertigen Abschluß abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.