(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1236 - 1237)
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 2.
Dienstleistungsangebot,
- 5.1
Sprachliche und schriftliche Kommunikation,
- 6.1
Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,
- 5.2
Kundenbetreuung,
- 6.1
Software, Netze und Dienste, Lernziel c,
- 6.2
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,
- 5.3
Kundenbindung,
- 6.2
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 5.4
Kundengewinnung,
- 6.1
Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,
- 6.2
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,
- 3.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,
- 4.
Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,
- 7.1
Projektvorbereitung,
- 7.2
Projektdurchführung,
- 7.3
Projektcontrolling,
- 9.1
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,
zu vermitteln.
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
- 8.
Personal
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 9.1
Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b bis e,
- 9.2
Controlling,
- 10.
Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
- 4.
Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel d,
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 11.1
Angebotserstellung und Verkauf,
- 11.2
Vermarktung von Dienstleistungen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
- 5.4
Kundengewinnung, Lernziel c,
zu vertiefen.