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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung - DiGAV)
§ 43 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.