(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
- 2.
Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
- 3.
Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
- 4.
Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
- 5.
Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 6.
Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
- 7.
Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
- 8.
Analysieren von Arbeits-, Geschäfts- und Wertschöpfungsprozessen,
- 9.
Ermitteln des Bedarfs an Informationen und Bereitstellen von Daten,
- 10.
digitale Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen,
- 11.
Anbahnen und Gestalten von Verträgen,
- 12.
Planen und Durchführen von Beschaffungen,
- 13.
Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle,
- 14.
Umsetzen der Schutzziele der Datensicherheit und
- 15.
Einhalten der Bestimmungen zum Datenschutz und zu weiteren Schutzrechten.