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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
§ 3 Organe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:
1.
das Kuratorium,
2.
den Vorstand und
3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.