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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
Art 4 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 51 sowie die beiden Fakultativ-Protokolle nach ihren Artikeln 8 und 6 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.