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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben
Art 1 Zustimmung zum Abkommen

Dem in Bonn am 16. August 1960 unterzeichneten Zweiten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben, wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.