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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Post AG neu als Postnachfolgeunternehmen (DPAGPNUBestV)
§ 1
Postnachfolgeunternehmen
Die Deutsche Post AG neu (Amtsgericht Bonn, HRB 30085) wird als Postnachfolgeunternehmen bestimmt.
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