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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/zur Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin) (Drechsler-Ausbildungsverordnung - DrechslAusbV)
§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Nach dem dritten Ausbildungshalbjahr kann für die Dauer eines Jahres zwischen den Fachrichtungen
1.
Drechseln
2.
Elfenbeinschnitzen
gewählt werden.