I.1 | Datenvorbereitung Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) | - a)
Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfen - b)
Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren - c)
Druckausgabedateien erstellen - d)
Revisionsmuster erstellen und prüfen - e)
Produktionsdaten sichern und archivieren
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I.2 | Druckformvorbereitung künstlerische Druckverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) | - a)
traditionelle Formen der Druckformvorbereitung verfahrensspezifisch unterscheiden - b)
Materialien und Werkzeuge für die Druckformvorbereitung auswählen - c)
Druckformen manuell und maschinell für die Aufnahme des Druckbildes vorbereiten - d)
Druckformen für den Einsatz im speziellen traditionellen Druckverfahren prüfen
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I.3 | Druckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) | - a)
Arbeitsabläufe festlegen, Arbeitsschritte planen und Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit prüfen - b)
Einteilungen für Druckformen unter Berücksichtigung der Produktionsbedingungen erstellen - c)
Seiten oder Nutzen anordnen, standrichtig positionieren und auf Register prüfen - d)
Druckformen aus digitalen Datenbeständen aufbauen, Mess- und Kontrollelemente integrieren, Standardisierungssysteme berücksichtigen - e)
Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigen - f)
Formproof erstellen und prüfen - g)
Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen
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I.4 | Druckformherstellung und Planung, Zeitungsdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) | - a)
Maschinenressourcen planen, dabei Zusammenarbeit mit vor- und nachgelagerten Abteilungen sicherstellen - b)
Disposition für den Druck nach Produktionsanforderungen erstellen und Vorgaben für die Druckformherstellung ableiten - c)
Produktionsunterlagen zusammenfassen und für das Einrichten der Maschinen bereitstellen - d)
Stammdaten erstellen und pflegen - e)
Daten übernehmen und prüfen, Rastertypen unterscheiden und für die Druckformherstellung einsetzen - f)
Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien berücksichtigen - g)
Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch prüfen
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I.5 | Tiefdruckformbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) | - a)
Druckformbearbeitungsmöglichkeiten auswählen - b)
Druckvorlage mit Druckergebnis vergleichen, Abweichungen feststellen, Korrekturen auf Druckbogen anzeichnen - c)
Plus- und Minuskorrekturen ausführen, Druckergebnis nach Korrektur beurteilen - d)
Zylinderpolituren ausführen
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I.6 | Tiefdruckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) | - a)
Zylinderbeschaffenheit kontrollieren - b)
Zylinderumfänge und Abstufung festlegen - c)
Gravurprotokoll und Zuordungsschema erstellen - d)
Optionen zur Gradationserstellung prüfen - e)
Abtastvorlagen montieren und Abtastköpfe einstellen - f)
Druckzylinder einheben und Graviersysteme vorbereiten - g)
gravierten Zylinder kontrollieren und für den Druck vorbereiten
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I.7 | Druckformherstellung künstlerische Druckverfahren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) | - a)
Reproduktionen oder Originale hinsichtlich ihrer Verwendung für die Druckwiedergabe in einem künstlerischen Druckverfahren beurteilen - b)
Werkzeuge und Materialien für die Erstellung und Übertragung des Druckbildes auswählen und einsetzen - c)
Druckformen verfahrensspezifisch für traditionelle Druckverfahren herstellen - d)
Druckbild auf Verwendbarkeit für das traditionelle Druckverfahren prüfen und beurteilen - e)
Druckformen für mehrfarbige Drucke, insbesondere unter Beachtung von Passer und originalgetreuer Farbtonwiedergabe, herstellen - f)
Andruck erstellen und bei Bedarf Druckbild nachbearbeiten
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I.8 | Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Bogenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8) | - a)
Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzen - b)
steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren - c)
Steuerungskennlinien auswählen und an veränderte Produktionsbedingungen anpassen
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Regelungsprozesse kontrollieren, gegebenenfalls produktspezifisch manuell korrigieren - e)
Peripheriegeräte, insbesondere Luftversorgung und Feuchtmittelaufbereitung, kontrollieren, einstellen und warten
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I.9 | Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Rollenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9) | - a)
Leitstandstruktur analysieren und Funktionsmöglichkeiten aufzeigen - b)
Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nutzen - c)
steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren - d)
Funktion von Prozessüberwachungssystemen und Regeleinrichtungen sicherstellen - e)
Bahnspannungssysteme einstellen - f)
Längs-, Seiten-, Haupt- und Nebenregister einstellen - g)
Wendesysteme einstellen
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I.10 | Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Tiefdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.10) | - a)
Einstellarbeiten durchführen und Druckprozess überwachen - b)
Funktion der Mess- und Regeltechnik beobachten, bei Bedarf korrigieren - c)
Produktionsüberwachungssysteme nutzen, bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur durchführen - d)
Daten der Produktion ermitteln und protokollieren
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I.11 | Digitaldruckprozess (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.11) | - a)
Druckmaschine auftragsbezogen auswählen und vorbereiten - b)
Bedruckstoff auf Eignung prüfen, spezifische Parameter einstellen - c)
Druckdaten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen - d)
Probedruck visuell und messtechnisch auf Übereinstimmung mit den Vorgaben überprüfen - e)
systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen
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I.12 | Mailing-Produktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.12) | - a)
Individualdaten auf Vollständigkeit prüfen, dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachten - b)
Individualdaten unter Beachtung der Vorgaben für die Druckausgabe aufbereiten - c)
Layoutdaten hinsichtlich Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Versanddienstleisters überprüfen - d)
Probedrucke zur Produktionsfreigabe anfertigen - e)
Produktionsprozesse vorbereiten und Produktion durchführen - f)
Mailings entsprechend den Vorgaben verarbeiten und verpacken - g)
Produktionsabläufe und Produktionsdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben dokumentieren und Daten archivieren
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I.13 | Druckveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.13) | - a)
Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfen - b)
verfahrens- und produktspezifische Veredelungstechniken anwenden - c)
Schutz- und Effektlackierungen verfahrens- und produktionsspezifisch einsetzen - d)
Eigenschaften von Lacken, insbesondere Viskosität, prüfen - e)
Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigen - f)
veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen - g)
Veredelungsprozess dokumentieren
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I.14 | Inlineveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.14) | - a)
Veredelungsmaterialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Qualität, Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen und einsetzen - b)
Veredelungstechniken anwenden und deren Besonderheiten, insbesondere Effekt- und Funktionslackierungen, Heiß- und Kaltfolienprägungen, Folienlaminierungen und -kaschierungen, berücksichtigen - c)
Inlineveredelungswerkzeuge und -stationen ein- und ausbauen, einstellen, pflegen und lagern - d)
Störungen an Veredelungsstationen erkennen und beseitigen - e)
Qualitätsprüfungen im Prozess durchführen und das Zusammenwirken von Druck, Veredelung sowie der Verarbeitung optimieren - f)
Verwendbarkeit und Qualität des veredelten Endproduktes beurteilen
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I.15 | Inlineproduktion (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.15) | - a)
Maschinenbelegung produktbezogen planen - b)
Zusatzaggregate im Funktionsaufbau unterscheiden und auswählen, in die Prozesskette integrieren, einstellen und das Zusammenwirken mit der Druckmaschine sicherstellen - c)
Störungen an Aggregaten beseitigen und Beseitigung veranlassen - d)
Aggregate warten und pflegen
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I.16 | Druckweiterverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.16) | - a)
Verfahrenswege für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegen - b)
Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten - c)
produktspezifische Materialien auswählen und einsetzen - d)
Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten - e)
Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und beheben - f)
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen - g)
Produkte material- und transportgerecht lagern
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I.17 | Produktbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.17) | - a)
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für Konfektionierung, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, festlegen - b)
Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte produktspezifisch auswählen und einsetzen - c)
Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeiten - d)
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen - e)
Produkte material- und transportgerecht lagern - f)
Maschinen, Geräte und Werkzeuge der Verarbeitung pflegen und warten
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I.18 | Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Rollenoffsetdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.18) | - a)
Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen - b)
Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen - c)
Rundmesser und Zugrollen wechseln und justieren, Ableitergruppen ein- und ausbauen sowie einstellen, Punkturen, Messer- und Schneidgummileisten wechseln, Falzmesser auf Verschleiß prüfen, Vorfalz- und Umfangsverstellung reinigen und auf Funktionstüchtigkeit prüfen - d)
Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellen - e)
Vorspannung mittels Druckstreifen kontrollieren - f)
Farbmesser justieren - g)
Farb- und Feuchtwalzen wechseln und justieren - h)
Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten oder Trocknersystemen durchführen
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I.19 | Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, Illustrationstiefdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.19) | - a)
Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Getriebe einstellen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen - b)
Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen - c)
Farbwalzen wechseln und justieren - d)
Einstellung der Presseure mittels Druckstreifen überprüfen, Presseure wechseln und einstellen - e)
Sandwich-Gruppen und Zugwalzen kontrollieren und einstellen - f)
Beklebung des Sammelzylinders auf Vollständigkeit und Zustand überprüfen und erneuern, Einstichmesser wechseln - g)
Greifer, Schneidmesser und Falzmesser austauschen - h)
Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und einstellen, Zug- und Reibräder austauschen
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I.20 | Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung, rotativer Flexo-, Tapeten-, Dekortief-, Verpackungstief- und Etikettendruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.20) | - a)
Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebselementen überprüfen, Störungen und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlassen - b)
Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen - c)
Rakelsysteme demontieren, reinigen, zusammensetzen, einsetzen und einstellen - d)
Farbübertragungs-, Farbreinigungs- und Farbversorgungssysteme kontrollieren, reinigen und einstellen - e)
Viskositätsmess- und Viskositätsregelanlagen kontrollieren, reinigen und kalibrieren - f)
Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknersystemen durchführen - g)
Bahnführungs- und Bahnspannungseinrichtungen kontrollieren, warten und einstellen
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I.21 | Weitere Druckverfahrenstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.21) | Anwenden einer weiteren Druckverfahrenstechnik aus den Bereichen Offsetdruck, Hochdruck, Tiefdruck, Digitaldruck oder Siebdruck. Dabei sind folgende Qualifikationen zu vermitteln: - a)
Aufgabenstellung verfahrensspezifisch analysieren und Lösungsmöglichkeiten anhand der betrieblichen Bedingungen festlegen - b)
Auftragsausführung planen und Druckprozess unter Berücksichtigung der maschinentechnischen Bedingungen vorbereiten - c)
Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität und des Umweltschutzes dem Arbeitsauftrag entsprechend auswählen und einsetzen - d)
Druckjob oder Druckform systemspezifisch vorbereiten, Druck standgerecht einpassen, andrucken sowie nach Vorgabe und anhand von Druckkontrollelementen abstimmen, Einstellungen bei Abweichungen korrigieren - e)
Druckmaschine produktionsbezogen einrichten - f)
mehrfarbige Drucksache einrichten, andrucken und mit der Vorlage abstimmen, laufende Produktion steuern und überwachen - g)
Druckergebnis, insbesondere auf Ton- und Farbwertrichtigkeit sowie Passer, prüfen
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