Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk (Druckermeisterverordnung - DruckMstrV) § 8aAußerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.