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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn (DW-Sitzverlegungsverordnung - DW-SVV)
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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