Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle (Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt - EBABGebV)
§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) des Eisenbahn-Bundesamtes, der benannten Stelle und der bestimmten Stelle, die auf Grund der folgenden Gesetze oder nach den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen erbracht werden, werden Gebühren und Auslagen erhoben:
1.
Allgemeines Eisenbahngesetz,
2.
Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz,
3.
Arbeitsschutzgesetz,
4.
Infektionsschutzgesetz,
5.
Schienenlärmschutzgesetz.