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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 - EBeV 2022)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Allgemeine Vorschriften
 
§  1Anwendungsbereich und Zweck
§  2Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
 
Überwachungsplan
(zu § 6 des Gesetzes)
 
§  3Entbehrlichkeit des Überwachungsplans
 
Abschnitt 3
 
Überwachung, Ermittlung und
Berichterstattung der Brennstoffemissionen
(zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)
 
§  4Allgemeine Grundsätze
§  5Ermittlung von Brennstoffemissionen
§  6Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen
§  7Berichterstattung
§  8Berichterstattungsgrenze
§  9Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
§ 10Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
§ 11Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
 
Abschnitt 4
 
Schlussbestimmungen
 
§ 12Inkrafttreten
 
 
Anlage 1
(zu den §§ 5, 6,
10 und 11)
Ermittlung der Brennstoffemissionen
Anlage 2
(zu den §§ 6, 7,
10 und 11)
Mindestinhalt eines jährlichen Emissionsberichts
Anlage 3
(zu § 11)
Erforderliche Erklärungen, Angaben und Nachweise des belieferten Unternehmens im Zusammenhang mit dem Abzug von Brennstoffemissionen bei der Lieferung von Brennstoffen zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage