Auf zweigleisigen Bahnen ist rechts zu fahren. Hiervon kann abgewichen werden
- 1.
in Bahnhöfen und bei der Einführung von Streckengleisen in Bahnhöfe,
- 2.
zwischen einem Bahnhof und einer Abzweigstelle oder Anschlußstelle oder einem benachbarten Bahnhof, der nur an eines der beiden Streckengleise angeschlossen ist,
- 3.
bei Gleiswechselbetrieb,
- 4.
bei Sperrung oder Belegung des rechten Gleises,
- 5.
bei Arbeitszügen und Arbeitswagen,
- 6.
bei Hilfszügen,
- 7.
bei zurückkehrenden Schiebelokomotiven,
- 8.
bei Nebenfahrzeugen.