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Gesetz über Europäische Betriebsräte*)

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Erster Teil
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
  § 2 Geltungsbereich
  § 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
  § 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
  § 5 Auskunftsanspruch
  § 6 Herrschendes Unternehmen
  § 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
Zweiter Teil
 Besonderes Verhandlungsgremium
  § 8 Aufgabe
  § 9 Bildung
  § 10 Zusammensetzung
  § 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
  § 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
  § 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
  § 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
  § 15 Beschluss über Beendigung der Verhandlungen
  § 16 Kosten und Sachaufwand
Dritter Teil
 Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
  § 17 Gestaltungsfreiheit
  § 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
  § 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
  § 20 Übergangsbestimmung
Vierter Teil
 Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
Erster Abschnitt
 Errichtung des Europäischen Betriebsrats
  § 21 Voraussetzungen
  § 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
  § 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
  § 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats
Zweiter Abschnitt
 Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats
  § 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
  § 26 Ausschuss
  § 27 Sitzungen
  § 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
Dritter Abschnitt
 Mitwirkungsrechte
  § 29 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
  § 30 Unterrichtung und Anhörung
  § 31 Tendenzunternehmen
Vierter Abschnitt
 Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung
  § 32 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
  § 33 Aufnahme von Verhandlungen
Fünfter Teil
 Gemeinsame Bestimmungen
  § 34 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  § 35 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
  § 36 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter
  § 37 Wesentliche Strukturänderung
  § 38 Fortbildung
  § 39 Kosten, Sachaufwand und Sachverständige
  § 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter
Sechster Teil
 Bestehende Vereinbarungen
  § 41 Fortgeltung
Siebter Teil
 Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften
  § 41a Besondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen
  § 41b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
  § 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
  § 43 Strafvorschriften
  § 44 Strafvorschriften
  § 45 Bußgeldvorschriften