(1) Im Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Aktivitäten im E-Commerce des Unternehmens strategisch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vertriebswege zu entwickeln. Hierbei sollen Auswirkungen von gesellschaftlichen, technologischen, betriebs- und volkswirtschaftlichen Entwicklungen bewertet werden und aus der Bewertung Schlussfolgerungen und Maßnahmenvorschläge für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens abgeleitet werden. Rechtliche Vorschriften, Compliance-Regeln und Aspekte der Nachhaltigkeit sind zu berücksichtigen.
(2) In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgenden Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
- 1.
Ableiten von Strategien aus Unternehmenszielen,
- 2.
Auswerten von Markt- und Zielgruppenanalysen,
- 3.
Bewerten nationaler und internationaler Vertriebsmärkte,
- 4.
Prüfen technologischer und marktgebundener Entwicklungen auf Chancen und Risiken für bestehende und neue Geschäftsmodelle,
- 5.
Auswählen von zielgruppengerechten Geschäftsmodellen und von dafür geeigneten Vertriebswegen,
- 6.
Entscheiden über die Sortimentsstruktur und Festlegen des Waren- oder Dienstleistungssortiments,
- 7.
Bewerten von intern oder extern erstellten Leistungsvergleichen von technischen Systemen für den E-Commerce hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Zukunftssicherheit,
- 8.
Entwickeln zielgruppengerechter Marketingstrategien,
- 9.
Festlegen von Kommunikationskanälen sowie von kundenorientierten Kommunikationsregeln und
- 10.
Anwenden von Innovationsmanagement.