(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2043)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
 Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
 Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
- 3.
 Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
 Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 5,
- 5.
 Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
 Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
 Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich 
- 1.
 zum schriftlichen Prüfungsteil Benennung der Handlungsbereiche und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten,
- 2.
 zum mündlichen Prüfungsteil Benennung des Themas der Präsentation und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten,
- 3.
 die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
 die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
 die Gesamtnote in Worten,
- 6.
 Befreiungen nach § 12,
- 7.
 Befreiung nach § 17 vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbildereignungsverordnung.