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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin * (Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung - EdlStFAusbV)
§ 12
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Anfertigen einer Fasserarbeit“,
2.
„Technologie“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
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