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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden *) (Einreise-Freimengen-Verordnung - EF-VO)
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft.
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